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Die Stiftung "Coburger Naturerbe" sucht weitere Förderer

Bechsteinfledermaus
Bechsteinfledermaus

Vor fast 10 Jahren hat eine bemerkenswerte Naturliebhaberin dem LBV Coburg einen Betrag in sechsstelliger Höhe gespendet. Mit der daraufhin gegründeten Stiftung „Coburger Naturerbe“ kann heute viel Gutes getan werden.


Sandsteinkeller sind im Winter ein perfekter Zufluchtsort für Fledermäuse, die einen frostfreien und ungestörten Unterschlupf benötigen. Deswegen sanieren die Mitglieder des LBV Coburg Jahr für Jahr Keller, schrauben Hohlblocksteine an die Gewölbedecke und sichern die Eingänge durch verzinkte Gitter – in der Hoffnung, dass wieder ein paar mehr Fledermäuse den Winter überleben. Dass die stark gefährdeten Tiere unterstützt werden können, verdanken sie der Stiftung „Coburger Naturerbe“. Diese wurde 2007 als Unterstiftung des Bayerischen Naturerbes mit einer Spende in sechsstelliger Höhe einer bemerkenswerten Naturliebhaberin aus dem Coburger Land  gegründet, die aus Bescheidenheit nicht genannt werden möchte.

 

Dank der großzügigen Stifterin kann der LBV Coburg viel Gutes für die Natur tun. Mit den Stiftungserlösen werden nicht nur viele Fledermausschutzmaßnahmen durchgeführt, es werden auch Biotope angekauft und gepflegt. Außerdem werden Maßnahmen in der  Vogelauffangstation Neu- und Neershof unterstützt, die Eulenschutzarbeit wird gefördert, Storchenhorstunterlagen und Vogelnisthilfen finanziert sowie  Kotbretter für Mehlschwalbennester an Hausfassaden. Nun werden für die Stiftung noch weitere Förderer gesucht.

 

Steuern sparen

Als gemeinnützige Stiftung ist die Stiftung Coburger Naturerbe von allen Schenkungs- und Erbschaftsteuern befreit. Ihre Zuwendung kommt also in voller Höhe dem von Ihnen gewünschten Zweck zugute.

 

Aber auch für Sie können sich viele steuerliche Vorteile ergeben:

  • Bedenken Sie die Stiftung Bayerisches Naturerbe mit einer Spende, so können Sie bis zu 20% des Gesamtbetrags Ihrer steuerpflichtigen Einkünfte davon steuermindernd als allgemeinen Steuerabzug geltend machen.
  • Zuwendungen in das Stiftungskapital der Stiftung Bayerisches Naturerbe oder die Ausstattung einer eigenen Treuhandstiftung können innerhalb eines 10-Jahreszeitraumes bis maximal 1 Million Euro steuerlich abgesetzt werden – zusätzlich zum allgemeinen Spendenabzug.
  • Haben Sie selbst von einer Privatperson geerbt und dieses Vermögen ganz oder teilweise innerhalb von 24 Monaten an eine gemeinnützige Stiftung – z.B. die Stiftung Bayerisches Naturerbe – übertragen, so fällt – ganz oder teilweise - keine Erbschaftssteuer an bzw. wird wieder erstattet.

Das Stiftungskonto

Coburger Naturerbe

IBAN DE49764500000221323389

BIC BYLADEM1SRS,
Sparkasse Mittelfranken-Süd


Bei Fragen bitte einfach an die Geschäftsstelle wenden, Kontakt: 09561/407970 oder coburg(at)lbv.de

Vererben

Ein Testament für die Natur: Werte bewahren, Spuren hinterlassen

Abendrot bei Plesten (c) Hubert Kluger
Abendrot bei Plesten (c) Hubert Kluger

Den eigenen Nachlass zu regeln, ist eine bedeutsame Aufgabe im Leben. Viele Menschen tun das nach einer Veränderung, einem Ereignis von großer Tragweite oder wenn sie in ihrem Umfeld von Tod und Erbe betroffen sind. Jeder von uns überlegt dann: „Welche Spuren hinterlasse ich? Was bleibt, wenn ich gehe?“ Mit Ihrem Testament – Ihrem letzten Willen – können Sie selbst bestimmen, was nach dem Tod aus Ihrem Besitz wird. So schaffen Sie Klarheit, kümmern sich um Familie und Freunde und setzen Zeichen über Ihr Leben hinaus. Außerdem wissen Sie, dass Sie alles rechtzeitig geregelt haben.

 

Es ist auch möglich, mit einem Testament für die Natur eine lebenswerte bayerische Landschaft mit ihren heimischen Tieren und Pflanzen zu schützen. Immer wieder wenden sich deswegen Menschen an uns. Sie möchten mit einem Vermächtnis die Werte, die sie oft hart erarbeitet und erhalten haben, über ihre Lebenszeit hinaus für Bayerns Natur einsetzen.

 

Denn ohne Testament erbt der Staat.

 

Der LBV hat einen Ratgeber für Sie zusammengestellt, der Ihnen gern kostenlos zugesandt wird. Er gibt Ihnen Auskunft zu den wichtigsten Fragen. Hier können Sie den Ratgeber anfordern.