Wiesenbrüterschutz: Wir bitten Hundefreunde um Rücksichtnahme

Trotz der europäischen Vogelschutzrichtlinie und intensiver Schutzbemühungen nehmen die Bestände der Wiesenbrüter in Bayern und damit auch bei uns dramatisch ab. Deswegen bittet Christian Fischer, der LBV-Gebietsbetreuer für die Wiesenbrütergebiete im Coburger Land, jetzt um einen respekt- und rücksichtsvollen Umgang mit der Natur in den Vogelschutzgebieten: „Bitte lassen Sie Ihren Hund bis Mitte Juli im Itzgrund, im Meederer Rieth, in den Sulzdorfer und Glender Wiesen und in der Rodachaue nicht frei herumlaufen und verlassen Sie dort nicht die Wege“. Da im Coburger Land die Populationen von Braunkehlchen, Bekassinen, Kiebitzen, Wachtelkönigen und Wiesenpieper auf kleine Restbestände geschrumpft sind, können sich bereits geringfügige Verluste durch Störungen existenzbedrohend auswirken. Die störungsempfindlichen Wiesenbrüter können nicht einschätzen, ob zum Beispiel ein freilaufender Hund völlig harmlos oder gefährlich für sie ist. Aufgeschreckte Elternvögel verlassen vorübergehend Gelege oder Küken, die dann Wetter und Fressfeinden schutzlos ausgeliefert sind. Die wichtigsten Vogelschutz- und Wiesenbrütergebiete im Coburger Land sind der Itzgrund von Buchenrod bis Lahm, das Meederer Rieth, die Sulzdorfer und Glender Wiesen und die Rodachaue. Lagekarten zu diesen Gebieten finden Sie auf der Homepage der LBV-Kreisgruppe Coburg (www.coburg.lbv.de). 

 

5/2020

Suchbild: Kiebitzgelege bei Hemmendorf

 

Mehr Kiebitze als im letzten Jahr haben heuer Brutversuche bei uns unternommen. Dies könnte unter anderem an den höheren Niederschlägen im Spätwinter gelegen haben. So wurden zum Beispiel die Wiesen im Itzgrund im Februar stellenweise ordentlich überschwemmt und durchnässt. Das zog die Kiebitze im März „magisch“ an. Nasse, strukturreiche Wiesen sind sehr bedeutend für die Art. Im gesamten Landkreis wurden 17 Bruten bekannt. Die Kiebitze wählten vor allem Getreide- und Maisäcker für ihre Bruten, nur wenige brüten noch in Wiesen. Moderne Wirtschaftswiesen sind bereits im Frühjahr zu dicht- und hochwüchsig, als dass Kiebitze sich in ihnen noch wohl fühlen würden. Stoppeläcker bieten eine bessere Rundumsicht und der braune Grundton spricht den Steppenvogel an. Wo immer sich die Nester lokalisieren ließen, hat der Gebietsbetreuer Christian Fischer die Nester in Absprache mit den Landwirten mit Bambusstäben markiert, um diese vor Zerstörung durch Landmaschinen zu schützen. Zum Schlupf von Küken kam es bei 9 Paaren. Derzeit ist jedoch nur von einem Paar bekannt, dem es gelang, ein Junges bis zur Flugfähigkeit durchzubringen. Die Kiebitze haben es nicht leicht bei uns. Es fehlt mitunter an geeigneten Nahrungsflächen, Zugang zu Wasser und störungsarmen „Kinderstuben“.

Striegeln und Abschleppen

 

Aufgrund des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ wurde das Walzverbot nach dem 15. März im Artikel 3 des Bayerischen Naturschutzgesetzes verankert. Dies ist grundsätzlich dem Schutz der Gelege von Bodenbrütern wie Feldlerche und Kiebitz dienlich. Bei uns im Coburger Land werden jedoch viele Wiesen nicht gewalzt, sondern nach gängiger Praxis gestriegelt oder abgeschleppt. Ein Grünlandstriegel hat federnde Zinken. Striegeln soll die Bestockung der Gräser und die Belüftung des Bodens verbessern. Bodenunebenheiten werden durch Abschleppen beseitigt (zum Beispiel Geräte mit Metallringen, die über den Boden gezogen werden). Diese Art der Bodenbearbeitung erfolgt im Frühjahr zur beginnenden Brutzeit früher Bodenbrüter wie Feldlerche und Kiebitz und gefährdet die Gelege. Für Nachbesserungen im Bayerischen Naturschutzgesetz wird der LBV entsprechende Vorschläge machen.